Auf behördliche Anordnung sind alle gastronomischen Betriebe geschlossen, nur Geschäfte mit Lebensmitteln und Betriebe mit Liefer- bzw. Abholservice sind zur Zeit geöffnet. Für viele unserer Kunden bedeutet dies, dass alle laufenden Kosten ohne irgendwelche Einnahmen bestritten werden müssen. Helfen können hier die staatlichen Förderungen. Hierüber können Steuerberater sicher kompetenter Auskunft geben als ein Hersteller von Kassensystemen. Interessante Information erhalten Sie hier vom DEHOGA Verband.
Aber auch von Kassenseite gibt es Funktionen, die gastronomischen Betrieben helfen können, auch in Zeiten der Corona-Krise Umsätze zu generieren, bzw. die Liquidität zu erhöhen. Laden Sie hier den Artikel als PDF herunter.
1.) Lieferservice und Abholung
Der Ausserhaus-Verkauf von Speisen ist auch in der Corona-Krise gestattet. Die bluepos® unterstützt diese Funktion optimal: Bereits in der Basis-Lizenz ist eine umfangreiche Kundenverwaltung mit der Suche nach Name, Kundennummer und Telefonnummer enthalten. Auch die Belegung von Vorgängen mit Abholzeiten und optional Abholnummern ist in der Basis-Lizenz enthalten. Mit der Lizenz „Erweiterte Kundenfunktionen“ wird die Lösung perfekt:
ERWEITERTE KUNDENFUNKTIONEN
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2.) Gutscheinverkauf
In der derzeitigen Situation hilft jeder zusätzlich eingenomme Euro, die laufenden Kosten für Pacht, Gehälter usw. zu tragen. Viele Stammkunden würden Ihrem Lieblingsrestaurant gerne beistehen, und sind bereit, dem Restaurant durch Kauf von Gutscheinen durch diese schwere Zeit zu helfen. Durch den Verkauf von Gutscheinen kann jeder Gastronom zunächst seine Liquidität erhöhen. Die bluepos® Software unterstützt den Anwender hierbei optimal: Durch die optionale Funktion der Gutschein-Verwaltung ist die Ausgabe und Einlösung von Gutscheinen ein Kinderspiel.
GUTSCHEIN-VERWALTUNG
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