Mehrwertsteuersenkung Gastronomie: Die Regelungen 2026

05.Jan. 2026 | Branche | Wissen

Einheitliche Mehrwertsteuerregelung für Speisen in der Gastronomie

Im Bundesrat wurde noch wie erwartet kurz vor dem Jahreswechsel das „Steueränderungsgesetz 2025“ beschlossen. Diese enthält auch Regelungen zu einer reduzierten Umsatzsteuer auf Speisen und zielte darauf ab, die Gastronomie in Deutschland zu stärken. Insbesondere sollen Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter sowie auch Anbieter für Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung von den neuen Regelungen profitieren. Die Gastro-Branche steht durch viele Faktoren unter hohem Kostendruck, so dass die Steuererleichterungen wohl vorwiegend zur Dämpfung der eigenen Kosten und nicht an Gäste weitergebgeben werden.

Ein reduzierter Steuersatz für Speisen galt in ähnlicher Form schon zu Zeiten der „Corona-Krise“ und eine Fortsetzung wurde seit dem Auslaufen der Regelungen immer wieder von Gastronomen und Branchenverbänden gefordert. Die Gastro-Branche forderte vor allem eine Gleichbehandlung im Wettbewerb mit Lieferdienste und dem Lebensmitteleinzelhandel, für die seither ein reduzierter Mehrwertsteuersatz galt

Was 2026 in Deutschland gilt

Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auf Speisen in der Gastronomie wurde dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt

  • 7% – Speisen: Der Geltungsbereich betrifft ausschließlich Speisen in der Gastronomie (z.B. Restaurant und Cafes) unabhängig ob Sie vor Ort oder Außerhaus verzehrt werden.
  • 19% – Getränke: Für Getränke gilt unverändert der bisherige Steuersatz.

Hinweis: Weiterhin sind jedoch diverse Sonderfälle zu beachten, die sich je nach Szenario auf den geltenden Steuersatz Auswirkungen können. Besonderheiten können beispielsweise für Catering mit aufwendiger Zubereitung (Stichwort: Dienstleistung), Mischgetränke unterschiedlichen Zutaten (Stichwort: Grundnahrungsmittel) oder auch dem verwendeten (Mehrweg-) Geschirr gelten.

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