Keine reduzierte MwSt. in der Gastronomie für 2024

27.Jun 2023 | Branche

Eine Fortführung der ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossenen Steuererleichterungen für die Gastronomie für 2024 ist zunächst nicht vorgesehen. Der Finanzausschuss der Ampel-Fraktionen lehnte einen Antrag der CDU/CSU den reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7% für Speisen “Im-Haus” über das laufende Jahr 2023 hinaus zu verlängern ab. In der Begründung zur Ablehnung des Antrages wurde insbesondere auf die Folgen für den Bundeshaushalt und die angespannte Haushaltssituation verwiesen.

Entsprechend werden ab 2024 – aller Voraussicht nach – wieder die vor Mitte 2020 geltenden Regelungen zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie in Kraft treten: Für im Restaurant oder bewirtschafteten Außenbereich verzehrte Speisen (“Im-Haus”) gilt dann der volle Mehrwertsteuersatz von 19%. Für alle Speisen, die zur Mitnahme bzw. Lieferung und zum Verzehr “Außer-Haus” verkauft werden, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%.

Bitte prüfen Sie, ob eine automatische Umschaltung der Mehrwertsteuer an Ihrer bluepos® Kasse eingerichtet wurde. Gegebenenfalls müssen Sie die zu einem bestimmten Stichtag greifende Automatik anpassen/entfernen.

Gerne ist Ihnen der Fachhandel bei technischen Fragen zur Hinterlegung der geforderten Mehrwertsteuersätze in Ihrem bluepos® Kassensystem behilflich. Für steuerrechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater.