Die durch den Koalitionsausschuss zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossenen Steuererleichterungen für die Gastronomie wurden erneut verlängert. Nach dem nun “dritten Entlastungspaket” gilt für gastronomische Betriebe auch weiterhin ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7% für Speisen “Im-Haus”.
Konkret heißt es dazu:
„Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um
die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.“
Die steuerlichen Entlastungen wurden zunächst bis zum 31.12.2023 befristet.
Vor den seit Mitte 2020 geltenden Entlastungsregelungen galt für im Restaurant oder bewirtschafteten Außenbereich verzehrte Speisen (“Im-Haus”), der volle Mehrwertsteuersatz von 19%. Für alle Speisen, die zur Mitnahme bzw. Lieferung und zum Verzehr “Außer-Haus” verkauft wurden, galt dagegen auch schon zuvor der ermäßigte Steuersatz von 7%.
Bitte prüfen Sie, ob im Zuge der vorherigen Entlastungen, ob eine automatische Umschaltung der Mehrwertsteuer an Ihrer bluepos® Kasse eingerichtet wurde. Gegebenenfalls müssen Sie die zu einem bestimmten Stichtag greifende Automatik anpassen/entfernen, um auch nach dem 31.12.2022 in den Genuss der Steuererleichterung zu kommen.
Wir weisen zudem darauf hin, dass diese Erleichterung ausschließlich für Speisen gilt – Getränke sind hiervon nicht betroffen. Gerne ist Ihnen der Fachhandel bei technischen Fragen zur Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuersätze in Ihrem bluepos® Kassensystem behilflich. Für steuerrechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.