Mit SCHULTES bluepos®-Kassensystemen sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite:
Unsere bluepos®-Software ermöglicht den Einsatz entsprechend den Anforderungen im “Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen” und der “Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)”.
Der Datenexport nach Definition in der “Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)” ist seit der bluepos® Version 2.0 verfügbar und ermöglicht die Übergabe von Kassenaufzeichnungen im dort geforderten Format. Die passenden TSEen unseres Partners Swissbit haben am 20.12.2019 das zum Einsatz notwendige Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten und können daher bereits mit bluepos® 2.0 verwendet werden.
Selbstverständlich können Sie mit bluepos® auch die Anforderungen an die Belegausgabepflicht erfüllen.
Bluepos® und die zugehörigen TSEen können aktuell über unseren Fachhandel bezogen und eingesetzt werden. Sollten Sie noch kein SCHULTES-Kunde sein, kontaktieren Sie uns gerne und wir nennen Ihnen Ihren regionalen Ansprechpartner.
Weitere Informationen zu den Umsetzungen in bluepos® und die rechtlichen Hintergründe finden Sie auf unserer Themenseite.