Fiskalische Vorgaben
Für Kassen in Deutschland
Alle unsere Kassen erfüllen die Anforderungen der KassenSichV.
Alle unsere Kassen erfüllen die Anforderungen der KassenSichV.
Seit Inkraftreten des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ und dem Paragraph 146a der Abgabenordnung (AO) gelten seit dem 1. Januar 2020 zahlreiche, neue Bestimmungen zur Verwendung und Funktion von Registrierkassen in Deutschland. Das umfasst unter anderem die Einführung einer „zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) und einer einheitlichen Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K).
Mit einem SCHULTES bluepos® Kassensystem sind Sie stets auf der sicheren Seite – alle unsere Kassen erfüllen die Anforderungen der KassenSichV.
Die Einführung der elektronischen Rechnung („E-Rechnung„) zwischen Unternehmen ist abgeschlossen. Mitunter gelten jedoch für bestimmte Szenarien diverse Überganggsfristen. Im Fall der E-Rechnung laufen derzeit noch Abstimmungen in Bezug auf das finale Datenformat (z.B. „ZUGFeRD 2.x“ und „XRechnung“). SCHULTES wird für das bluepos® Kassensystem selbstverständlich zeitgerecht die erforderlichen Lösungen zur Verfügung stellen bzw. stellt diese bereits als Softwareupdate bereit, um Kassenbetreibern rechtzeitig die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen.
Mit dem sogenannten „Zweiten Kassengesetz“ werden die fiskalischen Vorgaben für Kassenbetreiber weiter verschärft. Der derzeitige Gesetzesentwurf umfasst eine Registrierkassenpflicht für bestimmte Betriebe und Umsatzgrenzen, eine elektronische Belegpflicht mit verpflichtender Ausgabe elektronische Belege wie dem e.bon sowie allgemein strengere Kontrollen und härtere Sanktionen bei Manipulationen und Verstößen von Kassenbetreibern.
Weitere Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie im verlinkten Infoblatt zur Kassenmeldung.
Weitere Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie im verlinkten Infoblatt zur E-Rechnung.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten ab dem 01.01.2015 für Deutschland und ersetzen die bisherige GDPdU. Alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt werden, müssen unveränderbar 10 Jahre lang aufbewahrt und bei einer Betriebsprüfung in maschinell auswertbarer Form vorgelegt werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat eindeutig festgelegt, dass die GoBD auch für Kassensysteme gelten.
Die Verwaltungsvorschrift GDPdU und der Nachfolger GoBD sind bei der Entwicklung der bluepos® Kassensysteme von Anfang an berücksichtigt worden und umgesetzt: Die Kasse speichert jede einzelne Buchung mit einer eindeutig fortlaufenden Nummer. Aus diesen Daten kann jeder Vorgang bis ins Detail rekonstruiert werden.
Für übliche Anwendungen erlaubt die Speicherausstattung der Kasse eine Archivierung aller Daten eines Zeitraums von mehr als 10 Jahren.* Die Daten bleiben in der Kasse gespeichert und nicht, wie häufig üblich, in der Cloud.
Die Datensicherheit ist durch ein bei der Einrichtung zu vergebendes Passwort gegeben. Mit der zertifizierten Export-Schnittstelle können die Daten, wie von den Finanzbehörden im „Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung, Version 1.1 vom 1. August 2002“ gefordert, zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kasse immer nur ein Bestandteil der Buchführung ist.
Diese Seite dient lediglich Ihrer Information, bitte lassen Sie sich durch einen Steuerberater über die korrekte Einrichtung und Durchführung der ordnungsgemäßen Buchführung informieren.

* Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Anwendungsfälle, ist eine genaue Prognose des anfallenden Datenvolumens nicht möglich. Je nach Anwendung kann die Speicherkapazität deutlich früher ausgeschöpft sein. Für die Sicherung / Archivierung der Daten ist in jedem Fall der Anwender verantwortlich.
Rund um das Thema fiskalische Vorgaben für Kassenbetreiber in Deutschland gibt es oft zahlreiche Fragen. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengefasst und geben kurz die wichtigsten Antworten.
Benötige ich eine TSE für mein Kassensystem?
Der Anschluss und die Sicherung der Kassendaten mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist für Kassenbetreiber in Deutschland verpflichtend, ebenso wie die Anmeldung des Kassensystems und der zugehörigen TSE beim Finanzamt.
Bei Ihrem SCHULTES Fachhändler erhalten Sie alle erforderlichen Informationen zu Preisen und Einrichtung einer TSE an einem bluepos® Kassensystem.
Was bedeutet Belegausgabepflicht und Belegbereitstellungspflicht?
Die Belegausgabepflicht verpflichtet Unternehmen mit elektronischen Kassen seit 2020 dazu, ihren Kunden einen Kassenbon bereitzustellen. Ab 2028 soll die geplante Belegbereitstellungspflicht den Papierbon weitgehend durch einen digitalen Beleg ersetzen.
Welche Anforderungen stellt die KassenSichV an einen Beleg?
Es gilt in Deutschland eine Belegausgabepflicht: Es ist verpflichtend, dem Kunden für Käufe eine Rechnung auszustellen.
Ein Beleg muss für die Finanzbehöden durch eine spezielle Signatur überprüfbar sein: Neben dem Druck der geforderten Signatur in Klartext kann alternativ z.B auch ein 2D-Barcode auf Rechnungen gedruckt werden, der ebenfalls eine Überprüfung der Korrektheit einer Rechnung ermöglicht
Die Belegausgabe kann sowohl in Papierform oder alternativ auch in digitaler Form als elektronischer Beleg (e.bon) erfolgen.
Was ist eine E-Rechnung?
Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) erfolgt am 01.01.2025.
Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt nur zwischen Unternehmern (Geschäftskunden). Rechnungen an Konsumenten/Verbraucher können nach wie vor in Papier-Form oder als PDF ausgestellt werden.
Kleinbetragsrechnungen unter 250€ müssen nicht als E-Rechnung ausgestellt werden.
Für die Umsetzung gelten zudem diverse Übergangsregelungen. Nach diesen entsteht die Pflicht zur Ausstellung von B2B E-Rechnungen in Kassensystemen frühestens ab 2027 und spätestens ab dem 01.01.2028.
Ein einfaches PDF erfüllt grundsätzlich nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung. In Bezug auf die bereits existierenden Datenformate der E-Rechnung („ZUGFeRD 2.x“ und „XRechnung“) sind bisher nur „Netto-Rechnungen“ definiert. Die im Gastronomie-Umfeld bevorzugte Brutto-Rechnung ist damit nur mit Rundungsungenauigkeiten darstellbar. Diverse Branchenverbände befinden sich hierzu noch in der Abstimmung für ein finales Format.
Die Annahme bzw. der Empfang von E-Rechnungen ist ausnahmslos für alle Unternehmen bereits ab dem 01.01.2025 verpflichtend. Damit hat ein Kassensystem im Regelfall jedoch nichts zu tun, dieses stellt immer nur Rechnungen aus.
Was bedeutet die Meldepflicht nach §146a AO für Kassenbetreiber?
Das Meldeverfahren startet am 01.01.2025.
Alle bis 30.06.2025 angeschafften Kassen müssen bis 31.07.2025 gemeldet werden. Dies gilt auch für Bestandskassen.
Kassen, die ab dem 01.07.2025 in Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Alle Kassensysteme einer Betriebsstätte müssen in einer gemeinsamen Meldung übermitteltet werden.
Mit einem bluepos® Kassensystem kann eine Meldung digital erfolgen – abhängig von Lizenzierung und Vertragsbeziehungen z.B. über MeinElster oder DATEV MeinFiskal. Dazu kann eine vom Kassensystem erzeugte XML-Meldungsdatei für den Import oder eine vollautomatische Schnittstelle genutzt werden. Voraussetzung für die halb- oder vollautomatische Meldung ist u.a. eine aktuelle bluepos® Version mit korrekt hinterlegter Firmierung.
Bei Außerbetriebnahme einer angemeldeten Kasse muss zwingend eine entsprechende Meldung erfolgen. Vor dem 01.07.2025 außerbetrieb genommene Kassen brauchen jedoch weder an- noch abgemeldet werden.
Ist ein Kassensystem verpflichtend?
Derzeit besteht keine Pflicht für Kassensysteme in der Gastronomie. Das heißt, Sie können auch eine sogenannte offene Ladenkasse verwenden. Die Nachteile liegen aber auf der Hand: Sie haben weniger Kontrolle, Transparenz und keinerlei unterstützende Funktionen für Ihre Buchhaltung. Bei der Verwendung von speziellen Kassensystemen für die Gastronomie profitieren Sie hingegen von rechtlicher Sicherheit und zahlreichen unterstützenden Funktionalitäten. Da es keine Pflicht zu Kassensystemen in der Gastronomie gibt, besteht auch keine Pflicht zur KassenSichV. Allerdings erfüllen alle bluepos® Kassensysteme die KassenSichV und bieten Ihnen damit nicht nur zusätzliche Sicherheit. Sollte der Gesetzgeber die Vorgaben verschärfen, entfällt für Sie später der Nachrüstbedarf, wenn Sie sich bereits jetzt für eine unserer Lösungen entscheiden.
Kann ich individuelle Steuersätze in der Kasse hinterlegen?
Diese Seite dient lediglich zur allgemeinen Information und enthält sowie ersetzt keine (steuerliche) Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich zur verbindlichen Klärung von konkreten rechtlichen Fragestellungen an einen Fachanwalt oder einen Steuerberater. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben und Einschätzungen können wir keine Haftung übernehmen.
Weitere Informationen zum rechtskonformen Betrieb von Kassensystemen finden Sie auf länderspezifischen Unterseiten.
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