Fiskalische Vorgaben
Deutschland
Alle unsere Kassen erfüllen die Anforderungen der KassenSichV 2020.
Alle unsere Kassen erfüllen die Anforderungen der KassenSichV 2020.
Am 22. Dezember 2016 beschloss der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Juni 2019 die Anforderungen an eine TSE in einem Anwendungserlass zur Einführung des § 146a AO definiert und die Ansichten der Finanzbehörden zur praktischen Umsetzung des Gesetzes erklärt. Zentrales Element ist hierbei die “Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme” (DSFinV-K).
Da sowohl die Umsetzungen als auch die Rahmenbedingungen aktuell noch im Fluss sind, werden wir diese Seite in Zukunft mit neuen Informationen aktualisieren. Genaue Auskünfte zu den genannten Gesetzten und Verordnungen können nur Rechtsanwälte geben, wir informieren hier über die Umsetzung in unseren Kassensystemen.
Anforderungen an eine Registrierkasse ab dem 1.1.2020:
Umsetzung der Vorschriften in SCHULTES Kassensystemen
Was kostet eine TSE und ein Update der bestehenden Software?
Nichtbeanstandungsregel bis zum 30.09.2020
Am 06.11.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die „Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019“ veröffentlicht:
Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31.03.2021
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. Juni 2020 in einem Schreiben an eine Reihe von Verbänden den 30. September 2020 als Termin für die verpflichtende Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in Registrierkassen bestätigt.
Dagegen haben mittlerweile nahezu alle Bundesländer eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31. März 2021 angekündigt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fristverlängerung ist allerdings, dass bis zum 30. September 2020 (Niedersachsen 31.08.2020) ein verbindlicher Auftrag zur Nachrüstung beim Kassenhändler erteilt wurde.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten ab dem 01.01.2015 für Deutschland und ersetzen die bisherige GDPdU. Alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt werden, müssen unveränderbar 10 Jahre lang aufbewahrt und bei einer Betriebsprüfung in maschinell auswertbarer Form vorgelegt werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat eindeutig festgelegt, dass die GoBD auch für Kassensysteme gelten.
Die Verwaltungsvorschrift GDPdU und der Nachfolger GoBD sind bei der Entwicklung des Kassensystems S-700 von Anfang an berücksichtigt worden und umgesetzt: Die Kasse speichert jede einzelne Buchung mit einer eindeutig fortlaufenden Nummer. Aus diesen Daten kann jeder Vorgang bis ins Detail rekonstruiert werden.
Für übliche Anwendungen erlaubt die Speicherausstattung der Kasse eine Archivierung aller Daten eines Zeitraums von mehr als 10 Jahren.* Die Daten bleiben in der Kasse gespeichert und nicht, wie häufig üblich, in der Cloud.
Die Datensicherheit ist durch ein bei der Einrichtung zu vergebendes Passwort gegeben. Mit der zertifizierten Export-Schnittstelle können die Daten, wie von den Finanzbehörden im „Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung, Version 1.1 vom 1. August 2002“ gefordert, zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kasse immer nur ein Bestandteil der Buchführung ist.
Diese Seite dient lediglich Ihrer Information, bitte lassen Sie sich durch einen Steuerberater über die korrekte Einrichtung und Durchführung der ordnungsgemäßen Buchführung informieren.
* Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Anwendungsfälle, ist eine genaue Prognose des anfallenden Datenvolumens nicht möglich. Je nach Anwendung kann die Speicherkapazität deutlich früher ausgeschöpft sein. Für die Sicherung / Archivierung der Daten ist in jedem Fall der Anwender verantwortlich.
Unsere Produkte werden über autorisierte Fachhändler europaweit vertrieben. Um Informationen über unsere Produkte zu erhalten oder einen Fachhändler in Ihrer Nähe zu finden, senden Sie uns bitte folgendes Formular ausgefüllt zu.
Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten und Ihnen die gewünschten Informationen geben.
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zur KassenSichV 2020 zusammengefasst. Lesen Sie gerne in Ruhe nach, wie wir die neuen gesetzlichen Vorgaben mit unseren Lösungen umsetzen.