Fiskalische Vorgaben

Für Kassen im Königreich Spanien

Die bluepos.es Kassensoftware erfüllt die Vorgaben von Veri*Factu

Infomaterial Kasse

Gesetzliche Grundlagen im Kassenmarkt

Die Steuergesetzgebung für Kassensysteme im Königkreich Spanien ist komplex und unterliegt sowohl nationalen als auch regionalen Vorschriften. Aufgrund der dezentralen Struktur Spaniens gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den autonomen Gemeinschaften. In allen Regionen ist stets die direkte Online-Übertragung der Umsätze und Steuern aus dem Kassensystem zu den Servern der Finanzbehörden gefordert.

Eckpunkte zur Fiskalisierung in Spanien

  • Zentrale Übermittlung von Umsätzen und Steuern aus dem Kassensystem an Finanzbehörden
  • Verhinderung von Steuerbetrug und Manipulation von Daten durch zertifizierte Software
  • Regionale Unterschiede bei den zulässigen System (z.B. Verifactu und TicktetBAI)

Fiskalische Änderungen im Jahr 2025-2027

Ab dem Jahr 2025 gelten viele neue Anforderungen für Betreiber von Kassensystemen im Königreich Spanien. Teilweise gelten Übergangsfristen für Bestandssysteme. Neue Kassen müssen jedoch vollständig der RD 1007/2023 und deren Durchführungsbestimmungen entsprechen.

SCHULTES stellt mit bluepos.es eine Kassensoftware bereit, welche die Anforderungen der neuen Regelungen erfüllt.

Zeitplan Fiskalisierung im Königreich Spanien ab 2025

  • 07.2025: Ab diesem Datum dürfen Hersteller und Distributoren nur noch neue System verkaufen, die den Bestimmungen für Veri*Factu System entsprechen
  • 01.2027: Ab diesem Datum müssen Firmen (nicht-natürliche Personen) die Bestimmungen erfüllen
  • 07.2027: Ab diesem Datum müssen natürliche Personen die Bestimmungen erfüllen

Hinweis: Das Datum war ursprünglich 01.01.2026 bzw. 01.07.2026, ist aber per königlichem Dekret 15/2025 vom 02.12.2025 um ein Jahr verschoben worden.

Bestandssysteme

Die oben genannten Übergangsfristen ermöglichen es Steuerzahlern, ihre bereits gekauften und im Einsatz befindlichen Kassenlösungen bis zu den oben genannten Durchsetzbarkeitsdaten weiterhin zu nutzen.

Spätestens nach Ablauf der genannten Fristen ist jedoch zwingend ein Update oder Austausch des Kassensystems erforderlich!

Neue Kassen

Abrechnungssoftware, die an Kunden ohne vorherigen Wartungsvertrag vermarktet wird, muss die technischen Spezifikationen der genannten Verordnung in jeder ihrer Betriebsmodalitäten vollständig erfüllen. Der Einsatz anderer Software ist nicht zulässig. Es gelten keine Übergangsfrist. Darüber hinaus müssenKassensysteme stets gemäß den aktuellen Vorschriften betrieben werden, sodass sie bei ihrer Verwendung notwendigerweise unter einem der vorgesehenen Modalitäten geschehen müssen, ohne die Möglichkeit, außerhalb des regulatorischen Rahmens betrieben zu werden.

Fiskalische Vorgaben Königreich Spanien

Neben der allgemeinen, nationalen Ebene ist das Königkreich Spanien in 17 autonome Gemeinschaften unterteilt, die in bestimmten Bereichen eigene Steuergesetze und -regelungen erlassen können. Im folgenden finden Sie die für den Betrieb von Kassensystemen relevanten Vorschriften und regionalen Besonderheiten.

Nationale Ebene

  • Gesetz 11/2021 (Ley Antifraude): Das sogenannte Antibetrugsgesetz verpflichtet Unternehmen, Kassensoftware zu verwenden, die Manipulationen verhindert und eine lückenlose Nachverfolgbarkeit aller Transaktionen gewährleistet. Ziel ist die Bekämpfung der Schattenwirtschaft und die Sicherstellung der Datenintegrität.
  • Gesetz 18/2022 (Ley Crea y Crece): Das Gesetz „Crea y Crece“ ist Teil des spanischen Konjunkturprogramms (Plan zur Erholung, Transformation und Resilienz) und soll den Wirtschaftsstandort Spanien nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und digitaler mache. Mit diesem Gesetz müssen Unternehmen in Spanien ihre Rechnungsstellungssysteme grundlegend anpassen, da nun die Verpflichtung zur elektronischen B2B- Rechnungsstellung (E-Rechnung) besteht.
  • Verordnung HAC/1177/2024: Diese Verordnung legt die technischen Standards für Kassensysteme fest. Sie fordert unter anderem die Nutzung von QR-Codes auf Rechnungen, die direkte Verknüpfung mit der Steuerbehörde (AEAT) und die Unveränderbarkeit der Daten. Die Umsetzung wird von der AEAT überwacht.
  • Königliches Gesetzesdekret 1007/2023: Dieses Dekret regelt die Anforderungen an EDV-Systeme und Programme zur Rechnungsstellung. Es soll verhindern, dass Rechnungen nachträglich geändert werden können, und verpflichtet zur Nutzung zertifizierter Software (Veri*factu). Die Systeme müssen bis spätestens 29. Juli 2025 angepasst sein.

Autonome Gemeinschaften

  • Baskenland (País Vasco) – TicketBAI-System: Das Baskenland hat mit TicketBAI ein eigenes System zur digitalen Steuerkontrolle eingeführt. Unternehmen müssen spezielle, von den regionalen Steuerbehörden zertifizierte Kassensoftware verwenden, die alle Transaktionen in Echtzeit meldet. Rechtsgrundlage: Regionale Gesetze der drei baskischen Provinzen (Álava, Bizkaia, Gipuzkoa).
  • Navarra: Navarra hat ebenfalls eine eigene Steuerregelung entwickelt, die sich von der nationalen Gesetzgebung unterscheidet. Die Anforderungen an Kassensysteme werden von der regionalen Steuerbehörde festgelegt.
  • Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla: Diese Regionen haben steuerliche Sonderregelungen, insbesondere bei der Mehrwertsteuer (IGIC statt IVA). Die Anforderungen an Kassensysteme orientieren sich jedoch grundsätzlich an den nationalen Vorgaben, können aber durch regionale Gesetze ergänzt werden. Hier gilt die nationale Bestimmung zur verpflichtenden Nutzung zertifizierter Software (Veri*factu).

Kassensoftware bluepos.es

Mit der exklusiv für den spanischen Markt konzipierten bluepos.es stellt Schultes den Kunden eine  Veri*Factu- Lösung zur Verfügung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Zahlreiche Installationen mit dieser Lösung sind bereits erfolgreich gestartet. Die Kassensoftware bluepos.es ist exklusiv für den spanischen Markt konzipiert. Andere bluepos®-Versionen dürfen im Königreich Spanien nicht mehr verkauft bzw. eingesetzt werden. Schultes konzentriert sich mit bluepos.es zunächst auf die nationale Bestimmung (Veri*Factu), weitere Anpassungen für die regionalen Märkt werden folgen.

Die exklusive bluepos SIGN ES Schnittstelle gewährleistet die Einhaltung der spanischen Steuervorschriften.

Die bluepos.es Kassensoftware erfüllt die Vorgaben von Veri*Factu

Häufige Fragen zu fiskalischen Vorgaben für Registrierkassen in Spanien

Rund um das Thema fiskalische Vorgaben für Kassenbetreiber in Spanien gibt es oft zahlreiche Fragen. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengefasst und geben kurz die wichtigsten Antworten.

Die Fiskalisierung in Spanien verpflichtet Kassenbetreiber Finanzdaten manipulationssicher aufzuzeichnen und transparent an die Steuerbehörden zu übermitteln. Ziel ist es, Steuerbetrug zu verhindern.

Mit der exklusiv für den spanischen Markt konzipierten bluepos.es stellt Schultes den Kunden eine  Veri*Factu- Lösung zur Verfügung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Zahlreiche Installationen mit dieser Lösung sind bereits erfolgreich gestartet. Die Kassensoftware bluepos.es ist exklusiv für den spanischen Markt konzipiert. Andere bluepos®-Versionen dürfen im Königreich Spanien nicht mehr verkauft bzw. eingesetzt werden! Schultes konzentriert sich mit bluepos.es zunächst auf die nationale Bestimmung (Veri*Factu), weitere Anpassungen für die regionalen Märkt werden folgen.

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Diese Seite dient lediglich zur allgemeinen Information und enthält sowie ersetzt keine (steuerliche) Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich zur verbindlichen Klärung von konkreten rechtlichen Fragestellungen an einen Fachanwalt oder einen Steuerberater. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben und Einschätzungen können wir keine Haftung übernehmen.

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