Anderungen in der Gastro 2025 – Das müssen Betriebe jetzt wissen
Das Jahr 2025 bringt für Gastronomiebetriebe eine Reihe an neuen gesetzlichen Vorgaben und Pflichten mit sich. Neben technischen Anforderungen stehen auch Änderungen im Bereich der Preisgestaltung und Nachhaltigkeit im Vordergrund. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Kassenmeldung und technische Sicherheitseinrichtungen
Die Meldepflicht für Kassensysteme wird 2025 weiter verschärft. Jede Kasse muss bei der Finanzverwaltung registriert sein, und technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) sind verpflichtend. Gerade für kleinere Betriebe ist es wichtig, rechtzeitig sicherzustellen, dass Kassensoftware und -hardware die aktuellen Anforderungen erfüllen. Versäumnisse können zu empfindlichen Strafen führen.
Erhöhter Mindestlohn
Auch beim Mindestlohn gibt es zum Jahresbeginn 2025 Anpassungen. Die Lohnuntergrenzen steigen, was zu höheren Personalkosten führt. Arbeitgeber sollten ihre Lohnstrukturen überprüfen und zeitnah anpassen, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig ist es ratsam, die Preiskalkulation in Speisen und Getränken entsprechend zu prüfen – auch im Hinblick auf gestiegene Energiekosten.
Pflicht zum Empfangen von E-Rechnungen
Ab 2025 gilt für Unternehmen die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Das betrifft auch Gastronomiebetriebe, die Rechnungen von Lieferanten oder Dienstleistern digital erhalten. Wichtig: Es reicht nicht aus, Rechnungen per PDF per E-Mail zu bekommen. Vielmehr sind standardisierte Formate. Speziell für die Gastronomie laufen derzeit noch Abstimmungen der Branchenverbände in Bezug auf das finale Datenformat (z.B. „ZUGFeRD 2.x“ und „XRechnung“). Weitere Informationen finden Sie bei unseren Hinweisen zu Fiskalischen Vorgaben
BFSG – Barrierefreiheit digitaler Angebote
Zur Jahresmitte gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Websites, digitale Speisekarten, Bestell-Apps oder Reservierungssysteme müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Dazu gehören beispielsweise eine klare Strukturierung, Vorlesefunktionen für Screenreader oder ausreichende Kontraste. Betriebe sollten ihre digitalen Plattformen überprüfen lassen und ggf. nachrüsten, um Abmahnungen und Sanktionen zu vermeiden.
Mehrwegangebotspflicht
Die bereits bestehende Mehrwegangebotspflicht für To-Go-Getränke und Take-away-Verpackungen wird 2025 nochmals verschärft. Gastronomiebetriebe müssen kundenseitig verstärkt Mehrwegalternativen bereitstellen und aktiv bewerben. Auch kleinere Betriebe können nicht mehr auf Ausnahmeregelungen hoffen, die zuvor gegolten haben. Betriebe sollten sich daher rechtzeitig Partnerprogramme für Mehrwegsysteme suchen oder eigene Lösungen etablieren.
Fazit
Die bürokratischen Änderungen im Jahr 2025 bringen für Gastronomiebetriebe einige Herausforderungen – von Barrierefreiheit über umweltpolitische Maßnahmen bis hin zu steuer- und lohnrechtlichen Vorgaben. Wer sich frühzeitig informiert, interne Prozesse anpasst und die Mitarbeiter einbindet, kann nicht nur gesetzeskonform arbeiten, sondern auch Wettbewerbsvorteile schaffen.