Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18.08.2020 in einem BMF-Schreiben den 30. September 2020 als Termin für die verpflichtende Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in Registrierkassen bestätigt.
Dagegen haben nahezu alle Bundesländer eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31. März 2021 bekanntgegeben. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fristverlängerung ist allerdings, dass rechtzeitig ein verbindlicher Auftrag zur Nachrüstung beim Kassen-Händler erteilt werden muss. In den Bundesländern gelten folgende Fristen zur Beauftragung der Nachrüstung:
- 30.08.2020 : Berlin
- 31.08.2020 : Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen
- 30.09.2020 : Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- kein Aufschub: Bremen
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