Getrennt bezahlen am Tisch: Getrennte Rechnungen im Restaurant

02.Sep. 2025 | Branche

„Getrennt oder zusammen?“ – An der Frage der Zahlungsmodalitäten einer Tischgesellschaft im Restaurant scheiden sich offenbar immer häufiger die Geister. Jüngst schaffte es das Thema sogar ins Boulevard, weil ein Gastronom aus dem baden-württembergischen Landkreis Esslingen den zusätzlichen Zeitaufwand bei der Abrechnung beklagte und seine Kunden in der Speisekarte darüber informierte, dass es bei ihm „aus organisatorischen Gründen nicht möglich sei die Rechnung aufzuteilen“.

Ein Tisch eine Rechnung

International ist die Aufteilung einer Gesamtrechnung durch den Gastronom auf mehrere Gäste an einem Tisch durchaus nicht immer üblich. Je nach kulturellen Gepflogenheiten wird der Gesamtbetrag einer Restaurantrechnung von einer Person am Tisch übernommen oder schlicht „nach Köpfen“ einfach pauschal durch die Anzahl der Gäste geteilt. Die exakte Aufteilung der Gesamtrechnung obliegt aber meist den Gästen selbst, die dann Ihre Anteile untereinander zum Beispiel via App berechnen und ggf. direkt verrechnen.

Recht auf getrennte Rechnungen

In Deutschland schließt grundsätzlich jeder Gast mit seiner Bestellung einen eigenen Vertrag und hat demnach auch ein Recht auf die Ausstellung einer individuelle Rechnung. Ein pauschales Verbot, getrennte Rechnungen auszustellen, ist deshalb rechtlich nicht zulässig.
Die Bitte auf Aushängen oder in der Speisekarte nach „einer Gesamtrechnung“ ist demnach zwar durchaus erlaubt, im Zweifel wird ein Gastronom aber jedem Gast eine Einzelrechnung ausstellen müssen.

Split-Funktion für einfaches Teilen

Der organisatorische Mehraufwand eine größere Tischgesellschaft auf mehrere Rechnungen aufzuteilen kann in der Praxis für Servicekräfte durchaus herausfordernd und zeitraubend sein. Das gilt insbesondere, wenn Bestellungen vorab nicht getrennt verbucht und Gäste sich am Ende eines langen Abends auch gar nicht mehr so genau an die von Ihnen konsumierten Speisen und Getränke erinnern können. Entsprechend empfiehlt es sich für Gastronomen den Zahlungswunsch schon bei Eröffnung eines Tisches vorab abzufragen, um Stress beim Zahlungsabschluss zu vermeiden.

Technisch kann die Aufteilung in der Regel jedoch auch nachträglich vorgenommen werden. Moderne Kassensysteme bieten hierfür intelligente Split-Funktionen über die jede Artikelposition schnell und präzise einem Gast bzw. Platz zugeordnet und abgerechnet werden kann. Selbstverständlich können Sie auch mit unserer bluepos® Kassensoftware Rechnungen in Ihrem Gastronomiebetrieb jederzeit bequem splitten, über unterschiedliche Finanzwege abrechnen oder auch bereits vorab alle Bestellpositionen Plätzen oder Kunden zuordnen.

Übrigens: Getrennte Rechnungen mit mehreren Zahlungsabschlüssen haben nicht selten auch für Servicekräfte durchaus positive Nebeneffekte, indem diese von tendnetiell höheren Trinkgelder profitieren.