Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie 2026

20.Okt. 2025 | Branche | Wissen

Im Koalitionsvertrag wurden verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung in der Gastronomie vereinbart. Dies beinhaltet auch eine Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) auf sieben Prozent ab 2026.

Geplante Reduzierung der Umsatzszeuer für Restaurant- und Verpflegunsleistungen

Mit mehreren Konjunkturpaketen und den daraus folgenden Maßnahmen zur Bewältigung der „Corona-Krise“ galt bereits vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2023 ein ermäßigter Steuersatz von 7% bzw. teilweise sogar 5% in der Gastronomie. Seit dem Auslaufen dieser Sonderregelungen während der „Corona-Krise“ gelten seit Anfang 2024 wieder die bisherigen Steuersätze. Seitdem wurde insbesondere von Branchenverbänden immer wieder eine Verlängerung bzw. dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für die betroffenen Branchen gefordert. Diese Forderung hat nun im aktuellen schwarz-roten Koalitionsvertrag und laufendem Gesetzgebungsverfahren 2025/26 Berücksichtigung gefunden.

Dauerhafte Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie ab 2026

Die aktuellen Planungen des gesetzgebers sehen ab dem 01.01.2026 eine Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen auf generell sieben Prozent vor. Durch diesen einheitlichen Steuersatz für Speisen wäre eine Abgrenzung zwischen gelieferten, mitgenommenen oder vor Ort verzerten Speisen nicht mehr erforderlich. Dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt jedoch explizit nur für Speisen. Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren sieht auch künftig keine Steuersenkungen für Getränke vor. Für diese Artikelgruppe fallen auch weiterhin die bislang geltenden Steuersätze an. Neben klassischen Restaurant- und Imbissbetrieben dürften möglicherweise auch verwandte Branchensegmente wie z.B. Bäckereien, Lebensmitteleinzelhandel und Catering-Dienstleister von den neuen Regelungen profitieren.

Umstellung der Mehrwertsteuersätze zum Stichtag

Bei der Umstellung der Steurraten im Kassensystem ist sorgfältig darauf zu achten, zu gegebener Zeit die neuen, ermäßigten Steuersätze nur für Artikel aus der Gruppe Speisen zu hinterlegen. Die Umstellung darf zudem erst zum Stichtag vorgenommen werden. Gerne ist Ihnen der Fachhandel bei technischen Fragen zur Hinterlegung der neuer Mehrwertsteuersätze in Ihrem bluepos® Kassensystem behilflich. Für steuerrechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater.

Zeitplan zum Steueränderungsgesetz 2025 (StÄndG 2025)

  • Regierungsentwurf

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    10.09.2025

  • 05.12.2025

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  • Zustimmung Bundesrat

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    19.12.2025

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    Verkündung BGBl