Die E-Rechnung wird in Deutschland schrittweise zum Standard. Die neuen Vorgaben betreffen grundsätzlich Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Rechnungen und Kassenbons an Privatkunden (B2C) sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für die verpflichtende Ausstellung im B2B-Bereich gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 beziehungsweise für bestimmte Unternehmen bis Ende 2027.
Wichtig: Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Gefordert ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Format, beispielsweise die XRechnung.
Was bedeutet das für bluepos®-Nutzer?
SCHULTES arbeitet bereits intensiv an der direkten Integration der E-Rechnung in die bluepos® Kassensoftware. Ziel ist es, bei entsprechenden Geschäftskunden-Rechnungen normgerechte XRechnungen direkt aus der Kasse erzeugen zu können.
Die technische Umsetzung ist bereits weit fortgeschritten: XRechnungen können erzeugt und automatisiert auf ihre Konformität geprüft werden. Auch Artikelpositionen, Rabatte sowie die korrekte Ermittlung von Netto- und Steuerbeträgen werden berücksichtigt.
Eine besondere Herausforderung sind Rundungsdifferenzen, da Kassensysteme üblicherweise mit Bruttopreisen arbeiten, die E-Rechnung jedoch exakte Nettowerte benötigt. Auch diese Besonderheit wird bei unseren bluepos®-Kassenlösungen berücksichtigt werden.
Unser Ziel: Wenn eine E-Rechnung erforderlich ist, soll sie sich nahtlos in den gewohnten Arbeitsablauf mit der Schultes-Kasse einfügen.
SCHULTES wird für das bluepos® Kassensystem selbstverständlich zeitgerecht die erforderlichen Funktionen als Softwareupdate bereitstellen, um Kassenbetreibern rechtzeitig die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen.


