Im BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 greift das Bundesfinanzministerium (BMF) eine wichtige Herausforderung bei der Einführung der E-Rechnung auf: die unterschiedliche Berechnung von Brutto- und Nettobeträgen.
Herausforderung: Rundungsdifferenzen bei Bruttorechnungen
In Gastronomie und Handel arbeiten Kassensysteme traditionell mit Bruttopreisen. Alle in den Kassen hinterlegte Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die europäische E-Rechnungsnorm EN 16931 basiert hingegen auf Nettobeträgen, auf die dann die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird. Dadurch können Rundungsdifferenzen entstehen, die eine normgerechte Erstellung elektronischer Rechnungen erschweren.
Das BMF begegnet dieser Problematik nun mit einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027. Unter bestimmten Voraussetzungen können Rechnungsdaten im Übergangszeitraum vereinfacht nach Steuersätzen zusammengefasst und die Einzelpositionen in einer Anlage bereitgestellt werden.
Paxistaugliche Umsetzung mit bluepos®
Schultes arbeitet an der Umsetzung der E-Rechnung in bluepos® und berücksichtigt dabei auch die aktuellen gesetzlichen Klarstellungen. Das jüngste BMF-Schreiben zeigt: Selbst kurz vor den nächsten Umsetzungsschritten werden noch praxisgerechte Lösungen für bislang offene Fragestellungen geschaffen.
Eine besondere Herausforderung sind Rundungsdifferenzen, da Kassensysteme üblicherweise mit Bruttopreisen arbeiten, die E-Rechnung jedoch exakte Nettowerte benötigt. Auch diese Besonderheit wird bei unseren bluepos®-Kassenlösungen berücksichtigt werden.
Unser Ziel: Wenn eine E-Rechnung erforderlich ist, soll sie sich nahtlos in den gewohnten Arbeitsablauf mit bluepos®-Kassenlösungen einfügen.
SCHULTES wird für das bluepos® Kassensystem selbstverständlich zeitgerecht die erforderlichen Funktionen als Softwareupdate bereitstellen, um Kassenbetreibern rechtzeitig die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen.


