Der Koalitionsausschuss hat am 22.04.2020 zur Bewältigung der Corona-Krise weitere Erleichterungen in Deutschland beschlossen. Unter anderem wurde beschlossen, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % zu senken.
Bisher gilt in der Gastronomie für Speisen, die “Im-Haus” (Restaurant oder bewirtschafteten Außenbereich) verzehrt werden, der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. Für alle Speisen, die zur Mitnahme bzw. Lieferung und zum Verzehr “Außer-Haus” verkauft werden, gilt dagegen der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Ab dem 01.07.2020 gilt für alle Speisen generell der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Diese Erleichterung ist laut Koalitionsausschuss zunächst befristet auf 1 Jahr, bis zum 30.06.2021.
Diese Erleichterung gilt ausschließlich für Speisen, Getränke sind hiervon nicht betroffen. Bei der Umstellung auf die ermäßigte Steuer ist daher penibel darauf zu achten, nur bei Artikeln, die zur Gruppe Speisen gehören, die ermäßigte Mehrwertsteuer einzustellen. Diese Umstellung darf erst zum 01.07.2020 vorgenommen werden. Wir werden rechtzeitig vor diesem Termin geeignete Verfahren zur Umstellung für unser Kassensystem S-700 bluepos® dokumentieren.